Welche Konsequenzen drohen, wenn Urlaub ohne Genehmigung angetreten wird?

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Wenn Urlaub ohne Geneigung angetreten wird können arbeitsrechtlicheenzen drohen. gehören: 1.Abmahnung**: Arbeitgeber kann eine Abhnung aussprechen die im Wiederholfall zu einer Künd führen kann. 2.Kündigung** In schwerwieg Fällen oder bei wiedertem unentschtem Fehlen kann der eine fristlose ordentliche Kündigungsprechen. 3 **Lohnkzung**: Für die des unentschigten Fehlens besteht Anspruch auf Lohnzahlung. 4.Schadensersatz: Wenn dem Arbeitgeber das unentschigte Fehlen ein entsteht, kann er Umständen Schadensersansprüche geltend machenEs ist daher rats, immer eine Geneigung für den Urlaubuholen, um Konsequenzen zu vermeiden.

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