Wenn eine Ersatzbevollmächtigte in einer gemeinschaftlichen, gleichberechtigten Vorsorgevollmacht die Vollmacht nicht ausübt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigk... [mehr]
Wenn Urlaub ohne Geneigung angetreten wird können arbeitsrechtlicheenzen drohen. gehören: 1.Abmahnung**: Arbeitgeber kann eine Abhnung aussprechen die im Wiederholfall zu einer Künd führen kann. 2.Kündigung** In schwerwieg Fällen oder bei wiedertem unentschtem Fehlen kann der eine fristlose ordentliche Kündigungsprechen. 3 **Lohnkzung**: Für die des unentschigten Fehlens besteht Anspruch auf Lohnzahlung. 4.Schadensersatz: Wenn dem Arbeitgeber das unentschigte Fehlen ein entsteht, kann er Umständen Schadensersansprüche geltend machenEs ist daher rats, immer eine Geneigung für den Urlaubuholen, um Konsequenzen zu vermeiden.
Wenn eine Ersatzbevollmächtigte in einer gemeinschaftlichen, gleichberechtigten Vorsorgevollmacht die Vollmacht nicht ausübt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigk... [mehr]