Was bedeutet Befreiung im wasserrechtlichen Sinne?

Antwort

Im wasserrechtlichen Sinne bedeutet „Befreiung“, dass eine Person, ein Unternehmen oder eine Einrichtung von bestimmten gesetzlichen Pflichten oder Verboten, die im Wasserrecht geregelt sind, ausnahmsweise entbunden wird. Das Wasserrecht regelt den Umgang mit oberirdischen Gewässern, dem Grundwasser und den damit verbundenen Schutz- und Nutzungsrechten. Typische Beispiele sind: - **Befreiung von Verboten oder Beschränkungen**: Zum Beispiel kann nach § 3 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder entsprechenden Landeswassergesetzen eine Befreiung von bestimmten Nutzungsbeschränkungen eines Gewässers erteilt werden. - **Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang**: In manchen Fällen kann eine Befreiung vom Zwang, an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen zu werden, beantragt werden. Eine Befreiung wird in der Regel nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erteilt, etwa wenn das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Sie ist also eine Ausnahmegenehmigung, die im Ermessen der zuständigen Wasserbehörde liegt. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Umweltbundesamt](https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/wasserrecht).

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