Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Ja, in der Regel reicht die Unterschrift von der Personalabteilung (HR) auf einem einfachen Arbeitszeugnis aus. Es ist jedoch wichtig, dass das Zeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die relevanten Informationen über die Beschäftigung des Mitarbeiters enthält. In einigen Unternehmen kann es auch üblich sein, dass das Zeugnis zusätzlich von einer höheren Führungskraft oder dem direkten Vorgesetzten unterschrieben wird, um die Aussagekraft zu erhöhen.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...