Unterschiede zu Kapitalgesellschaften?

Antwort

Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten von anderen Unternehmensformen, insbesondere von Personengesellschaften. Hier sind einige der Hauptunterschiede: 1. **Rechtsform**: Kapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Personen (z.B. GmbH, AG), während Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. 2. **Haftung**: Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gesellschafter haften in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. 3. **Gründung**: Die Gründung einer Kapitalgesellschaft erfordert in der Regel ein höheres Mindestkapital (z.B. 25.000 Euro für eine GmbH) und formale Schritte wie die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Personengesellschaften können oft einfacher und mit weniger Kapital gegründet werden. 4. **Steuerliche Behandlung**: Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, während Personengesellschaften in der Regel mit ihren Einkünften auf Ebene der Gesellschafter besteuert werden (Einkommensteuer). 5. **Gesellschafterstruktur**: Kapitalgesellschaften können eine Vielzahl von Gesellschaftern haben, die nicht aktiv im Unternehmen tätig sein müssen. Bei Personengesellschaften sind die Gesellschafter oft aktiv in die Geschäftsführung eingebunden. 6. **Transparenz und Publizität**: Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, Jahresabschlüsse zu veröffentlichen, was zu einer höheren Transparenz führt. Personengesellschaften haben weniger strenge Publizitätspflichten. Diese Unterschiede beeinflussen die Wahl der Unternehmensform und die rechtlichen sowie steuerlichen Rahmenbedingungen für die jeweiligen Unternehmen.

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