Im tierärztlichen Kontext gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Dienstverträgen und Werkverträgen: 1. **Dienstvertrag**: - **Leistungsgegenstand**: Beim Dienstvertrag schuldet der Tierarzt die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung, z.B. die Untersuchung und Behandlung eines Tieres. - **Erfolg**: Es wird kein bestimmter Erfolg geschuldet, sondern nur die sorgfältige Durchführung der Dienstleistung. - **Vergütung**: Die Vergütung erfolgt unabhängig vom Erfolg der Behandlung, basierend auf der erbrachten Dienstleistung. - **Beispiel**: Ein Tierarzt untersucht ein Tier und stellt eine Diagnose. Die Behandlung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, aber es gibt keine Garantie für Heilung. 2. **Werkvertrag**: - **Leistungsgegenstand**: Beim Werkvertrag schuldet der Tierarzt die Herstellung eines bestimmten Werkes oder den Eintritt eines bestimmten Erfolges. - **Erfolg**: Ein konkreter Erfolg wird geschuldet, z.B. eine erfolgreiche Operation oder die Heilung einer bestimmten Krankheit. - **Vergütung**: Die Vergütung ist in der Regel an den Erfolg gebunden. Der Tierarzt wird für das Erreichen des vereinbarten Ergebnisses bezahlt. - **Beispiel**: Ein Tierarzt führt eine Operation durch und garantiert, dass das Tier danach wieder gesund ist. Die Vergütung erfolgt, wenn das gewünschte Ergebnis erreicht wird. Diese Unterschiede sind wichtig, um die Erwartungen und Verpflichtungen beider Parteien klar zu definieren und Missverständnisse zu vermeiden.