Bei einem Werkvertrag kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe grundsätzlich nur verlangen, wenn sie wirksam vereinbart wurde und die vereinbarte Voraussetzung eingetreten ist. Die typischen Vo...
Unterschied Werkvertrag und Dienstvertrag?
Antwort vomEin Werkvertrag und ein Dienstvertrag sind zwei verschiedene Vertragsarten im deutschen Zivilrecht, die unterschiedliche Pflichten und Ziele haben: 1. **Werkvertrag**: - **Ziel**: Erbringung eines bestimmten Erfolgs oder Werkes. - **Pflichten**: Der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. - **Beispiel**: Bau eines Hauses, Reparatur eines Autos. - **Rechtsgrundlage**: §§ 631 ff. BGB. - **Haftung**: Der Unternehmer haftet für das Erreichen des vereinbarten Erfolgs. 2. **Dienstvertrag**: - **Ziel**: Erbringung einer Dienstleistung oder Tätigkeit, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet wird. - **Pflichten**: Der Dienstverpflichtete erbringt die vereinbarte Dienstleistung, der Dienstberechtigte zahlt die vereinbarte Vergütung. - **Beispiel**: Arbeitsvertrag, Beratungsvertrag. - **Rechtsgrundlage**: §§ 611 ff. BGB. - **Haftung**: Der Dienstverpflichtete haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung, nicht für den Erfolg. Zusammengefasst: Beim Werkvertrag steht der Erfolg im Vordergrund, beim Dienstvertrag die Tätigkeit selbst.
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