Wehrpflicht und Wehrdienst sind nicht das gleiche, aber sie hängen eng zusammen: - **Wehrpflicht** bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Bürgern eines Staates, Militärdienst zu... [mehr]
Ein Werkvertrag und ein Dienstvertrag sind zwei verschiedene Vertragsarten im deutschen Zivilrecht, die unterschiedliche Pflichten und Ziele haben: 1. **Werkvertrag**: - **Ziel**: Erbringung eines bestimmten Erfolgs oder Werkes. - **Pflichten**: Der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. - **Beispiel**: Bau eines Hauses, Reparatur eines Autos. - **Rechtsgrundlage**: §§ 631 ff. BGB. - **Haftung**: Der Unternehmer haftet für das Erreichen des vereinbarten Erfolgs. 2. **Dienstvertrag**: - **Ziel**: Erbringung einer Dienstleistung oder Tätigkeit, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet wird. - **Pflichten**: Der Dienstverpflichtete erbringt die vereinbarte Dienstleistung, der Dienstberechtigte zahlt die vereinbarte Vergütung. - **Beispiel**: Arbeitsvertrag, Beratungsvertrag. - **Rechtsgrundlage**: §§ 611 ff. BGB. - **Haftung**: Der Dienstverpflichtete haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung, nicht für den Erfolg. Zusammengefasst: Beim Werkvertrag steht der Erfolg im Vordergrund, beim Dienstvertrag die Tätigkeit selbst.
Wehrpflicht und Wehrdienst sind nicht das gleiche, aber sie hängen eng zusammen: - **Wehrpflicht** bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Bürgern eines Staates, Militärdienst zu... [mehr]
Der Unterschied zwischen Miete und Pacht liegt im Nutzungsrecht: - **Miete**: Bei der Miete wird dem Mieter eine Sache (z. B. eine Wohnung, ein Auto) zur Nutzung überlassen. Der Mieter darf die... [mehr]