Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann d... [mehr]
Ein Verein ist eine freiwillige, auf Dauer angelegte Gemeinschaft von Personen, die sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammengeschlossen haben. Vereine sind in der Regel nicht auf Gewinn ausgerichtet und können verschiedene Ziele verfolgen, wie Sport, Kultur oder soziale Zwecke. Sie sind rechtlich als juristische Personen organisiert und unterliegen dem Vereinsrecht. Eine Kammer hingegen ist eine Organisation, die bestimmte Berufsgruppen oder Wirtschaftsbereiche vertritt. Sie hat oft eine gesetzliche Grundlage und erfüllt Aufgaben wie die Interessenvertretung ihrer Mitglieder, die Durchführung von Prüfungen oder die Bereitstellung von Dienstleistungen. Beispiele sind die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer. Kammern haben in der Regel eine öffentlich-rechtliche Struktur und sind oft verpflichtet, ihre Mitglieder zu unterstützen und zu beraten. Zusammengefasst: Vereine sind meist privat und auf gemeinsame Interessen ausgerichtet, während Kammern öffentlich-rechtliche Organisationen sind, die spezifische Berufsgruppen vertreten und regulierende Funktionen haben.
Ja, auch ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt in der Praxis eine Adresse. Zwar ist ein nicht rechtsfähiger Verein (gemäß § 54 BGB) keine juristische Person und kann d... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]
Das **Aussageverweigerungsrecht** und das **Zeugnisverweigerungsrecht** sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Strafprozessrecht: **Aussageverweigerungsrecht:** Dieses Recht steht in erst... [mehr]