Ja – in der Praxis meist schon, weil sich mit dem Umbau zum Wohnmobil die Fahrzeugart und oft auch der Versicherungstarif ändern. Ohne passende Versicherung für die neue Zulassungsart...
Unterschied zwischen Stilllegung und Abmeldung eines Pkw?
Antwort vom**Abmeldung (Außerbetriebsetzung)** - Du meldest den Pkw bei der Zulassungsstelle ab: Das Fahrzeug ist **nicht mehr zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen**. - **Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I** werden entsprechend entwertet/aktualisiert. - **Fahren im öffentlichen Verkehr ist nicht erlaubt** (auch nicht „kurz umparken“ auf öffentlicher Straße). - Versicherung und Kfz-Steuer werden in der Regel **beendet/pausiert** (je nach Konstellation). **Stilllegung** - Wird im Alltag oft **gleichbedeutend** mit „Abmeldung“ verwendet. - Streng genommen meint „Stilllegung“ eher den **Zustand**, dass das Fahrzeug **außer Betrieb** ist (also nicht genutzt/zugelassen), während „Abmeldung/Außerbetriebsetzung“ der **behördliche Vorgang** ist. **Kurz gesagt:** In der Praxis gibt es meist **keinen echten Unterschied** – „Stilllegung“ ist umgangssprachlich häufig die Abmeldung; rechtlich/behördlich heißt es **Außerbetriebsetzung (Abmeldung)**.