Unterschied zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit?

Antwort

Der Unterschied zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit liegt in der Höhe des Blutalkoholgehalts (BAK) und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. 1. **Absolute Fahruntüchtigkeit**: Diese liegt vor, wenn der Blutalkoholgehalt 0,5 Promille oder mehr beträgt. In diesem Fall ist das Fahren eines Fahrzeugs unabhängig von der individuellen Fahrfähigkeit oder anderen Umständen rechtlich verboten. Es handelt sich um eine klare gesetzliche Regelung. 2. **Relative Fahruntüchtigkeit**: Diese liegt vor, wenn der Fahrer zwar unter 0,5 Promille hat, aber dennoch nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Hierbei wird die individuelle Fahrfähigkeit bewertet, und es können auch andere Faktoren wie Fahrverhalten oder Auffälligkeiten berücksichtigt werden. In diesem Fall kann auch bei einem niedrigeren Alkoholgehalt eine Strafe verhängt werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Zusammengefasst: Absolute Fahruntüchtigkeit ist an einen festen Promillewert gebunden, während relative Fahruntüchtigkeit von der individuellen Fähigkeit abhängt, ein Fahrzeug sicher zu führen.

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