Der Unterschied zwischen Miete und Pacht liegt im Nutzungsrecht: - **Miete**: Bei der Miete wird dem Mieter eine Sache (z. B. eine Wohnung, ein Auto) zur Nutzung überlassen. Der Mieter darf die... [mehr]
§ 244 I Nr. 2 und § 244a des Strafgesetzbuches (StGB) beziehen sich beide auf den besonders schweren Fall des Diebstahls, unterscheiden sich jedoch in ihren spezifischen Tatbestandsmerkmalen und den damit verbundenen Strafrahmen. 1. **§ 244 I Nr. 2 StGB**: - **Tatbestand**: Dieser Paragraph behandelt den Diebstahl unter Mitführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs. Es reicht aus, dass der Täter die Waffe oder das gefährliche Werkzeug bei sich führt, unabhängig davon, ob er sie tatsächlich benutzt. - **Strafrahmen**: Die Strafe liegt hier bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2. **§ 244a StGB**: - **Tatbestand**: Dieser Paragraph behandelt den schweren Bandendiebstahl. Hierbei handelt es sich um Diebstahl, der von einer Bande begangen wird, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstählen verbunden hat, und bei dem mindestens ein Bandenmitglied eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt. - **Strafrahmen**: Die Strafe liegt hier bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Zusammengefasst: - **§ 244 I Nr. 2 StGB**: Bezieht sich auf den Diebstahl mit Mitführen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs. - **§ 244a StGB**: Bezieht sich auf den Diebstahl durch eine Bande, bei dem mindestens ein Mitglied eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt. Die Hauptunterschiede liegen also in der Beteiligung einer Bande und dem höheren Mindeststrafmaß bei § 244a StGB.
Der Unterschied zwischen Miete und Pacht liegt im Nutzungsrecht: - **Miete**: Bei der Miete wird dem Mieter eine Sache (z. B. eine Wohnung, ein Auto) zur Nutzung überlassen. Der Mieter darf die... [mehr]
Das **Aussageverweigerungsrecht** und das **Zeugnisverweigerungsrecht** sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Strafprozessrecht: **Aussageverweigerungsrecht:** Dieses Recht steht in erst... [mehr]
Wenn jemand einer anderen Person den Auftrag gibt, Waschmittel zu stehlen, spricht man rechtlich von „Anstiftung zum Diebstahl“. Die Person, die den Auftrag gibt, ist der Anstifter, wä... [mehr]
Das Wegnehmen von Lebensmitteln wird als **Entwendung**, **Diebstahl** oder **Unterschlagung** bezeichnet, je nach Kontext und rechtlicher Einordnung. Im Alltag spricht man meist von **Lebensmitteldie... [mehr]