In Deutschland sind deine Rechte bezüglich Notwehr im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, insbesondere in § 32. Du hast das Recht, dich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff au... [mehr]
Der Unterschied zwischen Notstand und Notwehr liegt in der rechtlichen Definition und den Bedingungen, unter denen sie angewendet werden. **Notwehr** bezieht sich auf die Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs auf eine Person. Sie ist in § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Notwehr ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Verteidigung notwendig ist, um den Angriff abzuwehren, und die Mittel, die zur Verteidigung eingesetzt werden, verhältnismäßig sind. Das bedeutet, dass die Reaktion auf den Angriff nicht über das notwendige Maß hinausgehen darf. **Notstand** hingegen bezieht sich auf eine Situation, in der jemand in einer Notlage handelt, um ein höherwertiges Rechtsgut zu schützen, beispielsweise Leben oder Gesundheit. Der Notstand ist in § 34 StGB geregelt. Hierbei handelt es sich um eine rechtfertigende Notlage, in der das Handeln zwar rechtswidrig ist, aber dennoch gerechtfertigt sein kann, weil es einem größeren Schaden vorbeugt. Im Gegensatz zur Notwehr ist der Notstand nicht auf einen Angriff beschränkt, sondern kann auch andere Gefahren umfassen. Zusammengefasst: Notwehr dient der Abwehr eines Angriffs, während Notstand das Handeln in einer Notlage zur Rettung eines höheren Rechtsguts beschreibt.
In Deutschland sind deine Rechte bezüglich Notwehr im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, insbesondere in § 32. Du hast das Recht, dich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff au... [mehr]