Teilweise ja – aber nicht durch eine blosse Beglaubigung. In der Schweiz kann ein Notar nicht einfach ein maschinengeschriebenes Testament oder einen maschinengeschriebenen Vorsorgeauftrag &bdqu...
Unterschied notarielle Beglaubigung und notarielle Beurkundung?
Antwort vomDer Unterschied zwischen notarieller Beglaubigung und notarieller Beurkundung liegt in der Art der rechtlichen Handlung und dem Umfang der Notarleistung: 1. **Notarielle Beglaubigung**: Bei der notariellen Beglaubigung wird die Unterschrift einer Person auf einem Dokument durch den Notar bestätigt. Der Notar prüft dabei die Identität der Unterzeichnenden und bestätigt, dass diese die Unterschrift eigenhändig geleistet hat. Die Beglaubigung bezieht sich also nur auf die Echtheit der Unterschrift, nicht auf den Inhalt des Dokuments. 2. **Notarielle Beurkundung**: Die notarielle Beurkundung hingegen umfasst eine umfassendere Prüfung. Der Notar erstellt ein Dokument, das den Inhalt einer rechtlichen Vereinbarung festhält, und sorgt dafür, dass die Parteien über die rechtlichen Konsequenzen ihrer Handlung informiert sind. Bei der Beurkundung wird der Inhalt des Dokuments rechtlich geprüft und die Parteien werden über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Zusammengefasst: Die Beglaubigung bestätigt nur die Unterschrift, während die Beurkundung den gesamten Inhalt und die rechtlichen Wirkungen eines Dokuments umfasst.
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