Der kirchenrechtliche Status eines *domus religiosa* und einer Niederlassung als Filiale eines Ordensinstitutes päpstlichen Rechts unterscheidet sich in mehreren Aspekten: 1. **Definition**: - Eine *domus religiosa* ist ein Haus, das von einem Ordensinstitut oder einer Gemeinschaft für das Leben und die apostolische Tätigkeit seiner Mitglieder genutzt wird. Es ist in der Regel eine eigenständige Einrichtung, die eine gewisse Autonomie hat. - Eine Filiale eines Ordensinstitutes päpstlichen Rechts ist eine Niederlassung, die nicht die volle Autonomie einer *domus religiosa* hat, sondern direkt mit der Hauptniederlassung des Ordens verbunden ist und deren Leitung untersteht. 2. **Rechtsstatus**: - Die *domus religiosa* hat einen eigenen rechtlichen Status innerhalb der Kirche und kann eigenständig Entscheidungen treffen, die ihre interne Organisation und apostolische Tätigkeit betreffen. - Eine Filiale hingegen ist in der Regel stärker an die Vorgaben und die Leitung des Hauptinstituts gebunden und hat weniger Entscheidungsfreiheit. 3. **Leitung und Verwaltung**: - In einer *domus religiosa* gibt es oft einen eigenen Leiter, der für die Belange des Hauses verantwortlich ist, während die Mitglieder des Ordens dort leben und arbeiten. - In einer Filiale wird die Leitung oft von der Hauptniederlassung bestimmt, und die Mitglieder sind in der Regel direkt den Anweisungen der Oberen des Ordens unterstellt. 4. **Apostolische Tätigkeit**: - Die apostolische Tätigkeit einer *domus religiosa* kann vielfältig und eigenständig gestaltet werden, je nach den Zielen und Charismen der jeweiligen Gemeinschaft. - In einer Filiale ist die apostolische Tätigkeit oft stärker auf die Vorgaben des Hauptinstituts ausgerichtet und kann weniger flexibel sein. Diese Unterschiede spiegeln sich in den entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen wider, die die Struktur und das Funktionieren von Ordensgemeinschaften und deren Niederlassungen regeln.