Ja, § 6 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) gilt grundsätzlich auch für Filialen eines Betriebes, sofern in diesen Filialen Tätigkeiten durchgeführt werd... [mehr]
Der Unterschied zwischen einem insolventen Betrieb und einem Betrieb in Liquidation liegt in ihrem rechtlichen Status und den jeweiligen Verfahren. 1. **Insolventer Betrieb**: Ein Unternehmen gilt als insolvent, wenn es seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, also zahlungsunfähig ist. Dies kann zu einem Insolvenzverfahren führen, das darauf abzielt, die Gläubiger zu befriedigen und das Unternehmen entweder zu sanieren oder abzuwickeln. In diesem Stadium kann das Unternehmen noch versuchen, sich zu restrukturieren. 2. **Betrieb in Liquidation**: Ein Betrieb in Liquidation ist bereits in einem fortgeschrittenen Abwicklungsprozess. Hierbei wird das Unternehmen aufgelöst, und die Vermögenswerte werden verkauft, um die Gläubiger zu bezahlen. Die Liquidation kann freiwillig (z.B. durch Beschluss der Gesellschafter) oder gerichtlich angeordnet sein. In diesem Fall ist das Ziel nicht die Fortführung des Unternehmens, sondern die vollständige Abwicklung. Zusammengefasst: Insolvenz bezieht sich auf die Zahlungsunfähigkeit und kann zu verschiedenen Lösungen führen, während Liquidation die endgültige Abwicklung eines Unternehmens darstellt.
Ja, § 6 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) gilt grundsätzlich auch für Filialen eines Betriebes, sofern in diesen Filialen Tätigkeiten durchgeführt werd... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]