Das **Aussageverweigerungsrecht** und das **Zeugnisverweigerungsrecht** sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Strafprozessrecht: **Aussageverweigerungsrecht:** Dieses Recht steht in erst... [mehr]
Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) liegt vor, wenn die Tat mit bestimmten gefährlichen Mitteln oder in einer bestimmten Weise begangen wird, z.B. mit einer Waffe. Eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) liegt vor, wenn die Tat zu erheblichen gesundheitlichen Folgen führt, wie z.B. Verlust eines wichtigen Körperteils oder dauerhafte Entstellung.
Das **Aussageverweigerungsrecht** und das **Zeugnisverweigerungsrecht** sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Strafprozessrecht: **Aussageverweigerungsrecht:** Dieses Recht steht in erst... [mehr]