Wehrpflicht und Wehrdienst sind nicht das gleiche, aber sie hängen eng zusammen: - **Wehrpflicht** bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Bürgern eines Staates, Militärdienst zu... [mehr]
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Konzepte im Verbraucherrecht: 1. **Gewährleistung**: - **Gesetzlich vorgeschrieben**: Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und kann nicht ausgeschlossen werden. - **Dauer**: In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist in Deutschland zwei Jahre ab Kaufdatum. - **Umfang**: Sie deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben, auch wenn sie erst später sichtbar werden. - **Beweislast**: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. 2. **Garantie**: - **Freiwillig**: Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers und kann individuell gestaltet werden. - **Dauer und Bedingungen**: Die Dauer und Bedingungen der Garantie können variieren und sind in den Garantiebedingungen festgelegt. - **Umfang**: Eine Garantie kann zusätzliche Leistungen bieten, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, wie z.B. eine längere Abdeckung oder zusätzliche Reparatur- und Austauschdienste. - **Beweislast**: Die Bedingungen der Beweislast können in den Garantiebedingungen festgelegt sein und unterscheiden sich von der gesetzlichen Gewährleistung. Zusammengefasst: Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die Mängel abdeckt, die beim Kauf bereits vorhanden waren, während die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers ist, die zusätzliche Vorteile bieten kann.
Wehrpflicht und Wehrdienst sind nicht das gleiche, aber sie hängen eng zusammen: - **Wehrpflicht** bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Bürgern eines Staates, Militärdienst zu... [mehr]
Der Unterschied zwischen Miete und Pacht liegt im Nutzungsrecht: - **Miete**: Bei der Miete wird dem Mieter eine Sache (z. B. eine Wohnung, ein Auto) zur Nutzung überlassen. Der Mieter darf die... [mehr]
Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Kaufsache nicht die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Nach d... [mehr]