Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das SGB IX, Teil 3, stehen in einem engen Zusammenhang, unterscheiden sich aber in ihrer Bedeutung und Funktion: **Bundesteilhabegesetz (BTHG):** - Das BTHG ist ein Gesetz, das 2016 verabschiedet wurde. - Es ist ein Reformgesetz, das darauf abzielt, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. - Das BTHG ändert und ergänzt verschiedene bestehende Gesetze, insbesondere das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). - Es regelt nicht selbst die Leistungen, sondern gibt den Rahmen und die Ziele für die Reform der Eingliederungshilfe und anderer Teilhabeleistungen vor. **SGB IX, Teil 3:** - Das SGB IX ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. - Teil 3 des SGB IX enthält die konkreten Regelungen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. - Diese Regelungen wurden durch das BTHG grundlegend reformiert und traten stufenweise ab 2018 in Kraft. - Im SGB IX, Teil 3, findest du die detaillierten Vorschriften zu Anspruch, Leistungen, Verfahren und Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe. **Zusammengefasst:** - Das BTHG ist das Reformgesetz, das die gesetzlichen Grundlagen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen neu gestaltet hat. - Die konkreten Regelungen, insbesondere zur Eingliederungshilfe, sind im SGB IX, Teil 3, festgeschrieben – und zwar in der Fassung, wie sie durch das BTHG geändert wurde. **Weiterführende Links:** - [Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Teilhabe-und-Inklusion/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz.html) - [SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/)