Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision?

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Berufung und Revision sind zwei Rechtsmittel im deutschen Zivilprozessrecht, die es Parteien ermöglichen, gegen Entscheidungen eines Gerichts vorzugehen. 1. **Berufung**: - Die Berufung ist ein Rechtsmittel, das gegen Urteile der ersten Instanz eingelegt werden kann. Sie wird in der Regel bei einem höheren Gericht (z.B. Oberlandesgericht) eingelegt. - Ziel der Berufung ist es, das Urteil der ersten Instanz auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Dabei wird der gesamte Fall erneut geprüft, sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. - Die Berufung kann sowohl auf Fehler in der Anwendung des Rechts als auch auf fehlerhafte Tatsachenfeststellungen gestützt werden. 2. **Revision**: - Die Revision ist ein Rechtsmittel, das gegen Urteile der zweiten Instanz eingelegt werden kann, in der Regel beim Bundesgerichtshof. - Im Gegensatz zur Berufung beschränkt sich die Revision auf die Überprüfung der rechtlichen Aspekte des Urteils. Tatsächliche Feststellungen werden in der Regel nicht erneut geprüft. - Die Revision kann nur eingelegt werden, wenn das Urteil auf einem Rechtsfehler beruht, der für die Entscheidung von Bedeutung war. Zusammengefasst: Die Berufung ermöglicht eine umfassende Überprüfung eines Urteils, während die Revision sich auf die rechtlichen Fragen konzentriert.

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