Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Endbeglaubigung?

Antwort

Apostillen und Endbeglaubigungen sind beides Verfahren zur Beglaubigung von Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr, unterscheiden sich aber in ihrer Anwendung und rechtlichen Grundlage: **Apostille:** - Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung für Urkunden, die zwischen Staaten ausgetauscht werden, die dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ (Haager Apostille-Übereinkommen) beigetreten sind. - Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls das Siegel oder den Stempel auf der Urkunde. - Die Apostille wird von einer dazu bestimmten Behörde des Ausstellungsstaates angebracht und wird im Empfängerstaat ohne weitere Beglaubigung anerkannt. - Mehr Informationen: [Haager Apostille-Übereinkommen](https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/full-text/?cid=41) **Endbeglaubigung (Legalisation):** - Die Endbeglaubigung, auch Legalisation genannt, ist das klassische Verfahren für Staaten, die nicht dem Haager Apostille-Übereinkommen angehören. - Hierbei wird die Echtheit der Urkunde durch eine Kette von Beglaubigungen bestätigt: Zunächst durch eine nationale Behörde (z.B. Landgericht, Regierungspräsidium), dann durch das Außenministerium und schließlich durch die Botschaft oder das Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. - Das Verfahren ist aufwendiger und umfasst mehrere Stationen. **Zusammengefasst:** - **Apostille:** Für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens, einfacheres Verfahren, eine Beglaubigung. - **Endbeglaubigung/Legalisation:** Für andere Staaten, mehrstufiges Verfahren mit mehreren Behörden. Ob eine Apostille oder eine Endbeglaubigung erforderlich ist, hängt also davon ab, in welchem Land die Urkunde verwendet werden soll.

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