Was ist der Unterschied zwischen Überbeglaubigung und Endbeglaubigung?

Antwort

Die Begriffe „Überbeglaubigung“ und „Endbeglaubigung“ beziehen sich auf die Beglaubigung von Urkunden, insbesondere im internationalen Rechtsverkehr. **Überbeglaubigung:** Hierbei handelt es sich um die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift und/oder des Stempels einer öffentlichen Urkunde durch eine übergeordnete Behörde. In Deutschland ist das meist die Bezirksregierung, das Regierungspräsidium oder das Bundesverwaltungsamt. Die Überbeglaubigung ist oft ein Zwischenschritt, bevor eine Urkunde im Ausland anerkannt wird. **Endbeglaubigung:** Die Endbeglaubigung ist die abschließende Bestätigung der Echtheit einer Urkunde oder einer vorherigen Beglaubigung. In Deutschland wird diese meist vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) oder früher vom Auswärtigen Amt vorgenommen. Sie ist oft Voraussetzung, damit eine ausländische Botschaft oder ein Konsulat die Urkunde legalisiert. **Zusammengefasst:** - **Überbeglaubigung:** Zwischenschritt, Bestätigung durch eine Landesbehörde. - **Endbeglaubigung:** Letzter Schritt, Bestätigung durch eine Bundesbehörde, meist vor der Legalisation durch eine ausländische Vertretung. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten](https://www.bfaa.de/DE/Themen/LegalisationApostille/LegalisationApostille_node.html).

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