In Nordrhein-Westfalen kann die Untersagung einer Party auf verschiedenen Ermächtigungsgrundlagen basieren, insbesondere im Rahmen des Versammlungsrechts des Ordnungsrechts. Eine häufige Grundlage ist das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Vers NRW), das die Durchführung von Versammlungen regelt. Zusätzlich können auch kommunale Ordnungsbehörden auf Grundlage des Polizeigesetzes NRW (PolG NRW) eingreifen, wenn von der Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände der Veranstaltung zu berücksichtigen, um die passende Ermächtigungsgrundlage zu bestimmen.