Untersagung der Party. Welche Ermächtigungsgrundlage?

Antwort

Die Ermächtigungsgrundlage für die Untersagung einer kann je nach Land spezifischem Kontext variieren. In Deutschland beispielsweise könnte die Untersagung auf folgenden rechtlichen Grundlagen basieren: 1. **Versamungsrecht**: Nach dem Versammlungsgesetz (VersG) können Versammlungen unter bestimmten Bedingungen untersagt werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist. 2. **Ordnungsrecht**: Kommunale Ordnungsbehörden können Veranstaltungen untersagen, wenn sie gegen lokale Vorschriften oder Auflagen verstoßen, etwa im Hinblick auf Lärmschutz oder Sicherheitsbestimmungen. 3. **Infektionsschutzgesetz (IfSG)**: In Zeiten von Epidemien oder Pandemien können Veranstaltungen aufgrund von Gesundheitsrisiken untersagt werden. 4. **Bau- und Nutzungsrecht**: Wenn eine Party in einem nicht dafür vorgesehenen Raum oder ohne die erforderlichen Genehmigungen stattfindet, kann dies ebenfalls zu einer Untersagung führen. Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze und Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes oder der Kommune zu beachten, da diese variieren können.

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