Ja, operative Stiftungen unterliegen in der Regel der Stiftungsaufsicht. Diese Aufsicht wird von den zuständigen Behörden der jeweiligen Bundesländer in Deutschland wahrgenommen. Die Stiftungsaufsicht hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Satzung der Stiftung zu überwachen und sicherzustellen, dass die Stiftung ihre Zwecke ordnungsgemäß erfüllt. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland variieren.