Bei Erbschaften sind verschiedene Unterlagen wichtig, um den Nachlass korrekt abzuwickeln und Ansprüche geltend zu machen. Zu den wichtigsten Dokumenten zählen: 1. **Sterbeurkunde** –... [mehr]
Beim Erbscheinsverfahren müssen Erben in der Regel folgende Unterlagen vorlegen: 1. **Sterbeurkunde** des Erblassers: Diese bestätigt den Tod des Erblassers. 2. **Personalausweis oder Reisepass** der Erben: Zur Identifikation der Antragsteller. 3. **Erbvertrag oder Testament**: Falls vorhanden, um die Erbfolge nachzuweisen. 4. **Verwandtschaftsnachweise**: Bei gesetzlicher Erbfolge kann es notwendig sein, die Verwandtschaft zum Erblasser nachzuweisen, z.B. durch Geburtsurkunden. 5. **Antrag auf Erbschein**: Ein formeller Antrag, der beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden muss. Es kann je nach Einzelfall zusätzliche Unterlagen benötigen, daher ist es ratsam, sich im Vorfeld beim zuständigen Nachlassgericht zu informieren.
Bei Erbschaften sind verschiedene Unterlagen wichtig, um den Nachlass korrekt abzuwickeln und Ansprüche geltend zu machen. Zu den wichtigsten Dokumenten zählen: 1. **Sterbeurkunde** –... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils zu informieren, insbesondere wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt beste... [mehr]
Erben sind grundsätzlich verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach deutschem Recht (§ 260 BGB) kann jeder Miterbe von den anderen Erben verl... [mehr]
Wenn Erben ein falsches Nachlassverzeichnis angeben, kann das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellun... [mehr]
Ja, eine Nachlasspflegerin kann einen Erbschein beantragen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Nachlasspflegerin ist vom Nachlassgericht bestellt und vertritt die unbekannten oder un... [mehr]