Nein. Eine allgemeingültige Pflicht, Dokumente pauschal als „firmenvertraulich“ oder „company confidential“ zu kennzeichnen, gibt es nicht. Entscheidend ist der Schutzbeda...
Unterscheidung von Dokumenten des Klägers und des Beklagten.
Antwort vomUnterscheidung der Dokumente von Kläger und Beklagtem.