„Profil 1“ bedeutet bei Werbeanlagen in der Regel keinen baurechtlichen Begriff, sondern eine Bauart von Profilbuchstaben: ein zweiteiliger Reliefbuchstabe mit offen sichtbarer Beleuchtung...
Was sind ungeregelte Sonderbauten nach der BbgBO?
Antwort vomNach der **BbgBO** sind **ungeregelte Sonderbauten** die **sonstigen Sonderbauten**, also Sonderbauten, **für die keine spezielle Sonderbauverordnung** gilt. Die BbgBO selbst enthält in **§ 2 Abs. 4** zunächst den Katalog der Sonderbauten. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016/2)) Dazu zählen in Brandenburg insbesondere die in § 2 Abs. 4 BbgBO genannten Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, **soweit sie nicht bereits durch besondere Verordnungen geregelt sind**. Typisch als **ungeregelte Sonderbauten** behandelt werden daher die **„sonstigen Sonderbauten“**. Darauf verweist auch die BbgSGPrüfV mit der Formulierung **„sonstige Sonderbauten“**. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgsgpruefv/7)) Kurz gesagt: - **geregelte Sonderbauten** = Sonderbauten mit eigener Sonderbauverordnung, - **ungeregelte Sonderbauten** = Sonderbauten **ohne** solche Spezialverordnung; hier erfolgt die Beurteilung regelmäßig über **§ 51 BbgBO** im Einzelfall. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/fm/76/GVBl_II_82_2020.pdf)) Rechtlich wichtig ist außerdem: Der **Katalog in § 2 Abs. 4 BbgBO** ist die Ausgangsbasis für die Einordnung als Sonderbau. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016/2))
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