Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland) bedeutet, dass du grundsätzlich dauerhaft in Deutschland bleiben darfst und nicht regelmäßig deinen Aufenthaltstitel verlängern musst. Es bietet einen sehr starken Schutz vor Abschiebung, aber keinen absoluten. Auch mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht ist eine Abschiebung in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn: - eine schwere Straftat begangen wurde und eine Ausweisung angeordnet wird, - eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, - das Aufenthaltsrecht durch falsche Angaben oder Täuschung erlangt wurde. Das Ende eines Krieges im Herkunftsland allein ist kein Grund, eine Person mit unbefristetem Aufenthaltsrecht abzuschieben. Das betrifft vor allem Menschen, die als Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte nach Deutschland gekommen sind. Wenn sie später ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten, sind sie rechtlich nicht mehr nur als Flüchtlinge hier, sondern als reguläre Einwohner mit gesichertem Status. Zusammengefasst: Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht schützt sehr weitgehend vor Abschiebung, auch wenn sich die Situation im Herkunftsland ändert. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann trotzdem eine Abschiebung erfolgen.