Was bedeutet die Unabhängigkeit der Kanzlei des Notars im Hinblick auf Abhängigkeiten und Verstrickungen bei der Amtstätigkeit?

Antwort

Die Unabhängigkeit der Kanzlei des Notars in Bezug auf die Amtstätigkeit des Notars bedeutet, dass der Notar seine Aufgaben unparteiisch, eigenverantwortlich und frei von äußeren Einflüssen oder Interessen Dritter ausüben muss. Dies ist ein zentrales Prinzip des notariellen Berufsrechts und dient dem Schutz der Rechtsuchenden sowie der Integrität des Beurkundungsverfahrens. **Konkret bedeutet das:** - **Abhängigkeiten:** Die Kanzlei des Notars darf nicht in wirtschaftliche, persönliche oder organisatorische Abhängigkeiten zu Dritten geraten, die die Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Notars beeinträchtigen könnten. Beispielsweise darf der Notar nicht in einer Sozietät mit Personen zusammenarbeiten, die selbst nicht zur Verschwiegenheit und Unabhängigkeit verpflichtet sind (z.B. Makler, Bauträger). - **Verstrickungen:** Der Notar muss Interessenkonflikte vermeiden. Er darf keine Amtshandlungen vornehmen, wenn er selbst, nahe Angehörige oder Personen, mit denen er in enger wirtschaftlicher Verbindung steht, betroffen sind (§ 3 Abs. 1 BeurkG, § 14 BNotO). Auch darf die Kanzlei nicht in Strukturen eingebunden sein, die eine Einflussnahme auf die Amtsführung ermöglichen. - **Organisatorische Unabhängigkeit:** Die Kanzlei muss organisatorisch so ausgestaltet sein, dass der Notar seine Amtstätigkeit eigenständig und ohne Weisungen Dritter ausüben kann. Die Verwaltung der Kanzlei, die Auswahl des Personals und die Gestaltung der Arbeitsabläufe müssen allein dem Notar obliegen. **Rechtliche Grundlagen:** - § 14 Bundesnotarordnung (BNotO): Verpflichtet den Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. - § 3 Beurkundungsgesetz (BeurkG): Regelt die Mitwirkungsverbote bei Interessenkonflikten. **Ziel:** Die Unabhängigkeit der Kanzlei sichert das Vertrauen in die Neutralität und Rechtssicherheit notarieller Urkunden und schützt die Beteiligten vor unzulässigen Einflüssen oder Benachteiligungen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/).

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