Zur persönlichen Unabhängigkeit des Notars im Zusammenhang mit seiner Amtstätigkeit gehört, dass der Notar seine Aufgaben frei von Weisungen, Druck oder Einflussnahmen Dritter aus&... [mehr]
Zur persönlichen Unabhängigkeit des Notars im Zusammenhang mit seiner Amtstätigkeit gehört, dass der Notar seine Aufgaben frei von Weisungen, Druck oder Einflussnahmen Dritter aus&... [mehr]
Die Unabhängigkeit der Kanzlei des Notars in Bezug auf die Amtstätigkeit des Notars bedeutet, dass der Notar seine Aufgaben unparteiisch, eigenverantwortlich und frei von äußeren... [mehr]