Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) legt weltweit geltende Standards zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Kindern fest. Für die stationäre Hilfe, also die Unterbringung von Kindern in Einrichtungen außerhalb des Elternhauses, sind folgende Punkte besonders relevant: 1. **Recht auf Schutz und Fürsorge (Artikel 3)**: Das Wohl des Kindes muss bei allen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Einrichtungen müssen sicherstellen, dass Kinder in einer sicheren und förderlichen Umgebung leben. 2. **Recht auf Beteiligung (Artikel 12)**: Kinder haben das Recht, bei allen sie betreffenden Angelegenheiten ihre Meinung zu äußern und diese angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Entscheidungen über ihre Unterbringung und Betreuung. 3. **Recht auf Entwicklung (Artikel 6)**: Kinder haben das Recht auf eine bestmögliche Entwicklung. Stationäre Einrichtungen müssen daher Bildungs- und Freizeitangebote bereitstellen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung der Kinder fördern. 4. **Recht auf Schutz vor Gewalt (Artikel 19)**: Kinder müssen vor allen Formen von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geschützt werden. Einrichtungen müssen entsprechende Schutzkonzepte und Maßnahmen zur Prävention und Intervention haben. 5. **Recht auf Gesundheit (Artikel 24)**: Kinder haben das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Stationäre Einrichtungen müssen Zugang zu medizinischer Versorgung und gesundheitsfördernden Maßnahmen sicherstellen. 6. **Recht auf Privatsphäre (Artikel 16)**: Kinder haben das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre. Dies umfasst den Schutz persönlicher Daten und die Achtung der Intimsphäre in der Einrichtung. 7. **Recht auf Bildung (Artikel 28)**: Kinder haben das Recht auf Bildung. Stationäre Einrichtungen müssen sicherstellen, dass Kinder Zugang zu schulischer Bildung haben und sie in ihrer schulischen Laufbahn unterstützen. 8. **Recht auf Spiel und Freizeit (Artikel 31)**: Kinder haben das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und altersgemäße aktive Erholung. Einrichtungen müssen entsprechende Möglichkeiten bieten. Diese Punkte bilden den rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass die Rechte und das Wohl der Kinder in stationären Einrichtungen gewahrt und gefördert werden.