Umfang der Prokura?

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Die Prokura ist eine spezielle Art der Vollmacht, die einem Prokuristen das Recht gibt, im Namen eines Unternehmens rechtliche Geschäfte abzuschließen. Der Umfang der Prokura ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Ein Prokurist kann grundsätzlich alle Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen, die der Betrieb des Unternehmens mit sich bringt. Dazu gehören unter anderem: 1. **Einkäufe und Verkäufe**: Abschluss von Verträgen, Kauf und Verkauf von Waren. 2. **Vertretung**: Vertretung des Unternehmens gegenüber Dritten, z.B. bei Verhandlungen oder in Gerichtsverfahren. 3. **Bankgeschäfte**: Eröffnung und Verwaltung von Bankkonten, Aufnahme von Krediten. 4. **Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern**: Personalentscheidungen im Rahmen der Unternehmensführung. Es gibt jedoch auch Einschränkungen. So kann ein Prokurist keine Geschäfte abschließen, die die Gesellschaftsform des Unternehmens ändern oder die Prokura selbst erteilen oder widerrufen. Die Prokura muss im Handelsregister eingetragen werden, um gegenüber Dritten wirksam zu sein.

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