Die Auflösung eineretragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) erfolgt in mehreren Sch. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Beschluss zur Auflösung** Gesellschafter m&uum... [mehr]
Ja, die Rechtsform „UG (haftungsbeschränkt)“ ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Sinne des § 5a GmbHG. § 5a GmbHG („Unternehmergesellschaft; haftungsbeschränkt“) regelt die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von weniger als 25.000 Euro. Diese Gesellschaftsform wird umgangssprachlich als „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder kurz „UG (haftungsbeschränkt)“ bezeichnet. Sie ist eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben gesetzlichen Regelungen, mit einigen Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Kapitalaufbringung und der Pflicht zur Rücklagenbildung. Weitere Informationen findest du im Gesetzestext: [§ 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft; haftungsbeschränkt](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html)
Die Auflösung eineretragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) erfolgt in mehreren Sch. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Beschluss zur Auflösung** Gesellschafter m&uum... [mehr]