Ab wann muss eine Überschreitung des DFP gemeldet werden nach Anlage 14 StrSchV?

Antwort

Nach Anlage 14 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) muss eine Überschreitung des Dosisrichtwertes für beruflich strahlenexponierte Personen (DFP) unverzüglich gemeldet werden. Das bedeutet, sobald festgestellt wird, dass der Dosisrichtwert überschritten wurde, ist dies ohne Verzögerung der zuständigen Behörde zu melden. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen kann die Strahlenschutzverordnung direkt eingesehen werden: [Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)](https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/).

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