Beamte müssen einen Übergriff in der Regel unverzüglich ihrem Dienstvorgesetzten melden. Die genaue Vorgehensweise ist in den jeweiligen Dienstvorschriften oder internen Richtlinien der... [mehr]
Nach Anlage 14 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) muss eine Überschreitung des Dosisrichtwertes für beruflich strahlenexponierte Personen (DFP) unverzüglich gemeldet werden. Das bedeutet, sobald festgestellt wird, dass der Dosisrichtwert überschritten wurde, ist dies ohne Verzögerung der zuständigen Behörde zu melden. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen kann die Strahlenschutzverordnung direkt eingesehen werden: [Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)](https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/).
Beamte müssen einen Übergriff in der Regel unverzüglich ihrem Dienstvorgesetzten melden. Die genaue Vorgehensweise ist in den jeweiligen Dienstvorschriften oder internen Richtlinien der... [mehr]