Ist der Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben im öffentlichen Recht anwendbar?

Antwort

Ja, der Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben ist auch im öffentlichen Recht anwendbar. Dieser Grundsatz, der im Zivilrecht verankert ist, findet im öffentlichen Recht insbesondere im Verwaltungsrecht Anwendung. Er verpflichtet die Verwaltung zu einem fairen und vertrauenswürdigen Verhalten gegenüber den Bürgern und kann beispielsweise bei der Auslegung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften oder bei der Beurteilung von Verwaltungshandeln eine Rolle spielen.

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