Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem... [mehr]
Im Todesfall, wenn die Ehefrau nicht Erbin ist, gibt es bestimmte Schritte und Abläufe, die beachtet werden müssen. Hier ist eine allgemeine Übersicht: 1. **Feststellung des Todes**: Ein Arzt muss den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. 2. **Benachrichtigung der Angehörigen**: Die nächsten Angehörigen und eventuell der Arbeitgeber des Verstorbenen müssen informiert werden. 3. **Bestattungsunternehmen beauftragen**: Ein Bestattungsunternehmen wird beauftragt, um die Überführung und Bestattung zu organisieren. 4. **Sterbeurkunde beantragen**: Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt des Sterbeortes beantragt. Dazu werden die Todesbescheinigung und weitere Dokumente wie der Personalausweis des Verstorbenen benötigt. 5. **Ermittlung der Erben**: Wenn die Ehefrau nicht Erbin ist, müssen die gesetzlichen oder testamentarischen Erben ermittelt werden. Dies kann durch ein Testament, einen Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge geschehen. 6. **Erbschein beantragen**: Die Erben müssen beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, um ihre Erbberechtigung nachzuweisen. 7. **Nachlassverwaltung**: Die Erben sind für die Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. Dazu gehört die Sichtung und Sicherung des Vermögens, die Begleichung von Schulden und die Verteilung des Erbes gemäß den gesetzlichen oder testamentarischen Vorgaben. 8. **Benachrichtigung von Institutionen**: Banken, Versicherungen, Vermieter und andere relevante Institutionen müssen über den Todesfall informiert werden. 9. **Bestattung und Trauerfeier**: Die Bestattung und eventuell eine Trauerfeier werden organisiert und durchgeführt. 10. **Erbschaftssteuer**: Die Erben müssen prüfen, ob Erbschaftssteuer anfällt und diese gegebenenfalls beim Finanzamt anmelden und bezahlen. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden.
Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem... [mehr]