Das Todesermittlungsverfahren ist in der deutschen Strafprozessordnung (StPO) nicht explizit als eigenes Verfahren verankert. Allerdings sind die relevanten Regelungen zur Ermittlung von Todesursachen und zur Durchführung von Ermittlungen bei Verdacht auf ein Tötungsdelikt in den allgemeinen Bestimmungen der StPO zu finden. Insbesondere sind die §§ 160 ff. StPO von Bedeutung, die die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die damit verbundenen Maßnahmen regeln. Bei Verdacht auf ein Tötungsdelikt sind auch die Vorschriften über die Obduktion (§ 87 StPO) relevant.