Muss ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils informiert werden, auch ohne Kontakt?

Antwort

In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, ein leibliches Kind über den Tod eines Elternteils zu informieren, insbesondere wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt besteht. Es gibt keine allgemeine Benachrichtigungspflicht für Verwandte im Todesfall. Allerdings gibt es Ausnahmen und praktische Gründe, warum eine Information sinnvoll oder notwendig sein kann: 1. **Erbrechtliche Gründe:** Als leibliches Kind bist du gesetzlicher Erbe (§ 1924 BGB). Damit du dein Erbrecht wahrnehmen oder ggf. ausschlagen kannst, ist eine Information über den Todesfall wichtig. In der Praxis informieren Nachlassgerichte oder Notare die gesetzlichen Erben, sofern deren Adressen bekannt sind. 2. **Bestattungspflicht:** In manchen Bundesländern sind Kinder bestattungspflichtig, d.h., sie müssen sich um die Bestattung kümmern, wenn niemand anderes dies übernimmt. Auch hier kann eine Information notwendig werden. 3. **Moralische/ethische Gründe:** Unabhängig von der Rechtslage entscheiden sich manche Angehörige oder Behörden aus moralischen Gründen, auch bei langjährigem Kontaktabbruch zu informieren. **Fazit:** Eine rechtliche Verpflichtung zur aktiven Benachrichtigung durch Privatpersonen besteht nicht. Behörden (z.B. Nachlassgericht) informieren dich als Erben, sofern sie deine Kontaktdaten haben. Falls du sicherstellen möchtest, informiert zu werden, kannst du dich beim zuständigen Standesamt oder Nachlassgericht erkundigen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/erbrecht/erbrecht_node.html).

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