Ein Rentner hat in Deutschland nicht „Sonderrechte“, sondern vor allem konkrete Ansprüche auf Rente, Krankenversicherung, soziale Absicherung und Schutz vor Benachteiligung im Alter....
Bekommt die leibliche Tochter direkt Auskunft in Deutschland?
Antwort vomIn Deutschland haben leibliche Kinder grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über ihre Abstammung. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Insbesondere § 1686 BGB gibt Kindern das Recht, von ihren Eltern Auskunft über ihre persönlichen Verhältnisse zu erhalten, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Wenn es um die Frage geht, ob ein leibliches Kind Auskunft über seine Abstammung oder biologische Eltern erhalten kann, so hat das Kind ein Recht darauf, seine Herkunft zu erfahren. Dies kann beispielsweise durch einen Antrag beim Standesamt oder durch ein gerichtliches Verfahren geschehen. Weitere Informationen dazu können beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder bei einem Fachanwalt für Familienrecht eingeholt werden.
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