Urlaubsanspruch bei Teilzeit 30h?

Antwort

Der Urlaubsanspruch in Deutschland richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Bei einer Vollzeitstelle mit einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage pro Jahr. Bei einer Teilzeitstelle, die 30 Stunden pro Woche arbeitet, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Wenn du beispielsweise an 5 Tagen in der Woche arbeitest, beträgt dein Urlaubsanspruch: (30 Stunden / 40 Stunden) * 24 Tage = 18 Tage Das bedeutet, dass du bei einer 30-Stunden-Woche einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 18 Tagen pro Jahr hast. Es ist jedoch möglich, dass dein Arbeitgeber einen höheren Urlaubsanspruch gewährt. Es lohnt sich, den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung zu prüfen.

Kategorie: Recht Tags: Teilzeit Urlaub Anspruch
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