Die Teilungserklärung ist das Grunddokument einer Eigentumswohnung: Sie legt rechtlich fest, was dir allein gehört, was allen gehört und welche Regeln in der Wohnanlage gelten. Beim Hau...
Wo bekommt man eine verlorene Teilungserklärung wieder?
Antwort vom**Eine verlorene Teilungserklärung bekommst du in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt wieder – nicht bei der Hausverwaltung. Entscheidend ist: Die Teilungserklärung liegt meist in der Grundakte, und als Eigentümer hast du normalerweise ein berechtigtes Interesse an einer Abschrift.** ([gemeinde.kreuth.de](https://www.gemeinde.kreuth.de/Rathaus-B%C3%BCrgerservice/Service/Dienstleistungen/Grundbuch-Beantragung-einer-Abschrift-oder-eines-Ausdrucks.php?FID=3682.2116.1&La=1&ModID=10&NavID=3682.69&kuo=1&object=tx%2C3682.2.1&sfwort=1)) ## Wo du sie konkret bekommst **Erste Anlaufstelle ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht**, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Dort kannst du eine Abschrift anfordern; auf Wunsch oft auch beglaubigt. Voraussetzung ist dein berechtigtes Interesse, das bei Eigentümern regelmäßig vorliegt. ([gemeinde.kreuth.de](https://www.gemeinde.kreuth.de/Rathaus-B%C3%BCrgerservice/Service/Dienstleistungen/Grundbuch-Beantragung-einer-Abschrift-oder-eines-Ausdrucks.php?FID=3682.2116.1&La=1&ModID=10&NavID=3682.69&kuo=1&object=tx%2C3682.2.1&sfwort=1)) **Zweite Möglichkeit ist der damalige Notar**, der die Teilungserklärung beglaubigt oder beurkundet hat. Wenn die Urkunde dort noch in der Akte vorhanden ist, kann der Notar meist ebenfalls eine Ausfertigung oder Abschrift liefern. Dass die Eintragung typischerweise über den Notar läuft, bestätigen auch die amtlichen Hinweise der Kommunen. ([binzen.de](https://www.binzen.de/rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen/196/grundbuch-aufteilung-in-wohnungseigentum-beantragen)) ## Was viele verwechseln Die **Hausverwaltung hat oft nur eine Arbeitskopie**. Rechtlich maßgeblich ist aber die beim Grundbuchamt hinterlegte Fassung bzw. das, was im Grundbuch vollzogen wurde. Genau deshalb ist das Grundbuchamt die bessere Quelle, wenn du eine verlässliche Version brauchst – etwa für Verkauf, Streit über Sondernutzungsrechte oder Umbauten. ([ra-notar.de](https://www.ra-notar.de/immobilienrecht/ratgeber-wohnungseigentum-de-702.html)) ## Praktisch wichtig Wenn du die Teilungserklärung **für einen Verkauf, eine Finanzierung oder einen Rechtsstreit** brauchst, fordere **gleich eine beglaubigte Abschrift** an. Eine einfache Kopie reicht im Alltag oft, aber nicht immer dort, wo die Echtheit nachgewiesen werden muss. Das ist der Unterschied, an dem es in der Praxis häufig hängt. ([gemeinde.kreuth.de](https://www.gemeinde.kreuth.de/Rathaus-B%C3%BCrgerservice/Service/Dienstleistungen/Grundbuch-Beantragung-einer-Abschrift-oder-eines-Ausdrucks.php?FID=3682.2116.1&La=1&ModID=10&NavID=3682.69&kuo=1&object=tx%2C3682.2.1&sfwort=1)) ## Kurz gesagt **Am sichersten: beim Grundbuchamt eine Abschrift der in der Grundakte befindlichen Teilungserklärung beantragen. Wenn bekannt, zusätzlich den beurkundenden Notar anfragen.** ([gemeinde.kreuth.de](https://www.gemeinde.kreuth.de/Rathaus-B%C3%BCrgerservice/Service/Dienstleistungen/Grundbuch-Beantragung-einer-Abschrift-oder-eines-Ausdrucks.php?FID=3682.2116.1&La=1&ModID=10&NavID=3682.69&kuo=1&object=tx%2C3682.2.1&sfwort=1))