Stufen der Geschäftsfähigkeit

Antwort

Die Geschäftsfähigkeit in Deutschland wird in drei Stufen unterteilt: 1.Geschäftsunfähigkeit**: Personen, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder aufgrund einer psychischen Störung nicht in der Lage sind, die Bedeutung Handlungen zu erkennen, gelten als geschäftsunfähig. Verträge, die sie abschließen, sind grundsätzlich nichtig. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Personen, die mindestens sieben Jahre alt sind, aber noch nicht volljährig (unter 18 Jahren), sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen (z.B. Geschenke). Für andere Verträge benötigen sie die Zustimmung ihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters. 3. **Vollgeschäftsfähigkeit**: Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind voll geschäftsfähig. Sie können Verträge eigenständig und ohne Zustimmung Dritter abschließen. Diese Stufen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

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