Streitwert des Weiterbeschäftigungsanspruchs Landesarbeitsgericht Nürnberg?

Antwort

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass der Streitwert des Weiterbeschäftigungsanspruchs in der Regel dem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers entspricht. Dies bedeutet, dass der Streitwert für die Dauer des Weiterbeschäftigungsanspruchs in der Regel auf das Gehalt für einen Monat festgelegt wird. In bestimmten Fällen kann der Streitwert jedoch auch höher angesetzt werden, insbesondere wenn die Dauer der Weiterbeschäftigung ungewiss ist oder wenn besondere Umstände vorliegen, die eine höhere Bewertung rechtfertigen. Für genauere Informationen und spezifische Urteile wäre es ratsam, die entsprechenden Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zu konsultieren.

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