Streitwert des Weiterbeschäftigungsanspruchs Landesarbeitsgericht Nürnberg?

Antwort

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass der Streitwert des Weiterbeschäftigungsanspruchs in der Regel dem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers entspricht. Dies bedeutet, dass der Streitwert für die Dauer des Weiterbeschäftigungsanspruchs in der Regel auf das Gehalt für einen Monat festgelegt wird. In bestimmten Fällen kann der Streitwert jedoch auch höher angesetzt werden, insbesondere wenn die Dauer der Weiterbeschäftigung ungewiss ist oder wenn besondere Umstände vorliegen, die eine höhere Bewertung rechtfertigen. Für genauere Informationen und spezifische Urteile wäre es ratsam, die entsprechenden Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zu konsultieren.

KI fragen

Verwandte Fragen

Hat ein deutscher Staatsbürger Anspruch auf Krankenversicherung?

Ja, in Deutschland besteht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, jeder deutsche Staatsbürger (ebenso wie jede Person mit Wohnsitz in Deuts... [mehr]