Welcher Straftatbestand ist erfüllt, wenn ich Drogen verkaufe, um meinen Eigenbedarf zu decken?

Antwort

Wenn du Drogen verkaufst, um deinen Eigenbedarf zu decken, erfüllst du in der Regel den Straftatbestand des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland. Auch wenn der Verkauf ursprünglich zur Deckung des Eigenbedarfs gedacht ist, wird der Verkauf von Drogen als strafbar angesehen. Die genauen rechtlichen Konsequenzen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Menge der Drogen und den Umständen des Falls. Es ist ratsam, sich in solchen Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen.

Kategorie: Recht Tags: Drogen Verkauf Eigenbedarf
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