In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
Im Jahr 184 war die Strafe für Vergewigung in Frankreich im des damaligen Strafrechts relativ streng, jedoch variierte sie je nach den Umständen des Verbrechens. Die Strafe konnte von mehreren Jahren Gefängnis bis hin zu Zwangsarbeit reichen. In einigen Fällen konnte auch die Todesstrafe verhängt werden, insbesondere wenn die Tat mit weiteren schweren Verbrechen verbunden war. Es ist wichtig zu beachten, dass die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu dieser Zeit stark von den heutigen abwichen.
In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]