An wen ist der Erlass eines Strafbefehls gegen Homer Simpson mitzuteilen?

Antwort

Der Erlass eines Strafbefehls ist gemäß § 407 der Strafprozessordnung (StPO) an die Staatsanwaltschaft mitzuteilen. In Deutschland wird der Strafbefehl in der Regel von einem Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Die betroffene Person, in diesem Fall Homer Simpson, erhält ebenfalls eine Mitteilung über den Erlass des Strafbefehls.

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