Der Erlass eines Strafbefehls ist gemäß § 407 der Strafprozessordnung (StPO) an die Staatsanwaltschaft mitzuteilen. In Deutschland wird der Strafbefehl in der Regel von einem Amtsgeric... [mehr]
Der Erlass eines Strafbefehls ist gemäß § 407 der Strafprozessordnung (StPO) an die Staatsanwaltschaft mitzuteilen. In Deutschland wird der Strafbefehl in der Regel von einem Amtsgeric... [mehr]