Ja, Stillstandskosten können unter bestimmten Umständen aufgrund von Kampfmittelräumung geltend gemacht werden. Wenn durch die Räumung von Kampfmitteln Verzögerungen im Bauablauf oder in der Produktion entstehen, können die betroffenen Unternehmen Anspruch auf Entschädigung für die dadurch entstandenen Kosten haben. Es ist jedoch wichtig, die genauen vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen zu prüfen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang diese Kosten erstattet werden können. Eine rechtliche Beratung kann in solchen Fällen hilfreich sein.