StGB §64 Pflege?

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§ 64 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) bezieht sich auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit aufgrund von Alkohol- oder Drogenabhängigkeit begangen hat und eine Gefahr besteht, dass er weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Pflege in diesem Kontext bezieht sich auf die therapeutische Behandlung und Betreuung der untergebrachten Person, um deren Abhängigkeit zu behandeln und die Gefahr weiterer Straftaten zu verringern. Die Unterbringung erfolgt in speziellen Einrichtungen, die auf die Behandlung von Suchtkranken spezialisiert sind. Weitere Informationen findest du im vollständigen Text des § 64 StGB: [§ 64 StGB - Einzelnorm](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__64.html).

Kategorie: Recht Tags: StGB §64 Pflege

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