Soll die Steuernummer des Leistungsempfängers immer auf der Rechnung stehen?

Antwort

Die Steuernummer des Leistungsempfängers muss nicht immer auf der Rechnung stehen. In Deutschland ist es jedoch üblich, die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Leistungsempfängers anzugeben, insbesondere wenn es sich um eine Rechnung handelt, die für Vorsteuerabzug genutzt werden soll. Es ist ratsam, sich an die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Falls und an die geltenden steuerlichen Vorschriften zu halten.

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