Kann ein Steuerbescheid zur Kirchensteuer für 2021 noch geändert werden, wenn der Kirchenaustritt erst 2026 mitgeteilt wird?

Antwort vom

Ja, **grundsätzlich kann das noch geändert werden** – **wenn der Kirchenaustritt tatsächlich schon 2021 wirksam war und das Finanzamt davon erst 2026 Kenntnis erhält**. Rechtsgrundlage für eine Änderung ist regelmäßig § 175 AO, also die Änderung wegen eines Grundlagenbescheids oder eines rückwirkenden Ereignisses. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html)) Wichtig ist aber der Unterschied: - **War der Austritt wirklich 2021 wirksam**, wurde das im Steuerbescheid 2021 nur falsch oder noch nicht berücksichtigt, dann **kommt eine Änderung in Betracht**. ([lohnsteuer-kompakt.de](https://www.lohnsteuer-kompakt.de/feldhilfe/2025/4/837/sie%2Bwaren%2Bkirchensteuerpflichtiges%2Bmitglied%2Bim%2Bjahr%2B2025%2Bproz28von-bisproz29)) - **Wird der Austritt erst 2026 erklärt**, dann wirkt er **nicht rückwirkend für 2021**. Dann kann der Bescheid 2021 deswegen normalerweise **nicht** geändert werden. ([lohnsteuer-kompakt.de](https://www.lohnsteuer-kompakt.de/feldhilfe/2025/4/837/sie%2Bwaren%2Bkirchensteuerpflichtiges%2Bmitglied%2Bim%2Bjahr%2B2025%2Bproz28von-bisproz29)) Außerdem spielt die **Festsetzungsfrist** eine Rolle. Bei Änderungen nach § 175 AO beginnt in Fällen eines rückwirkenden Ereignisses die Frist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Ereignis eintritt; bei Grundlagenbescheiden gelten besondere Ablaufregeln. Dadurch kann eine Änderung auch später noch möglich sein. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html)) Kurz gesagt: **Ja, möglicherweise**, aber **nur bei bereits 2021 wirksamem Austritt** und **noch offener Änderungsmöglichkeit nach der AO**. **Nein**, wenn der Austritt erst 2026 erfolgt ist und nur auf 2021 „bezogen“ werden soll. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html))

Verwandte Fragen

Muss ich als Selbstständiger die jährliche Einkommensbefragung beantworten, obwohl ich den Einkommensteuerbescheid erst innerhalb von drei Jahren einreichen muss?

Ja – in der Regel musst du die Einkommensbefragung trotzdem fristgerecht beantworten. Die steuerliche Frist für den Einkommensteuerbescheid ersetzt diese Mitwirkung nicht. Bei einkommensabh...

Darf ein ESt-Bescheid mit 0-Euro-Festsetzung im Insolvenzverfahren bekannt gegeben werden?

Ja, grundsätzlich schon – aber nur, wenn der 0-€-ESt-Bescheid keine Insolvenzforderung festsetzt und auch nicht abstrakt geeignet ist, die zur Insolvenztabelle anzumeldenden Steuerford...